Wolf contra Lompscher
Die Morgenpost berichtet in diesem Artikel eigentlich über Mediaspree, kommt aber auch kurz aufs Rauchverbot zu sprechen:
Im Streit um das Rauchen stellte sich Wolf gegen seine Parteifreundin, Gesundheitssenatorin Katrin Lompscher, die ein komplettes Rauchverbot fordert: „Man muss nicht alles verbieten, was rechtlich möglich ist“, sagte Wolf. Er sprach sich dafür aus, das Thema bundeseinheitlich über die Arbeitsschutzgesetzgebung zu regeln.
Fein. Denn die Frage des Nichtraucherschutzes ist im Arbeitschutz bereits durch die Arbeitsstättenverordnung geregelt und zumindest ich finde, man das so lassen:
(1) 1Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind. 2Soweit erforderlich, hat der Arbeitgeber ein allgemeines oder auf einzelne Bereiche der Arbeitsstätte beschränktes Rauchverbot zu erlassen.(2) In Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr hat der Arbeitgeber Schutzmaßnahmen nach Absatz 1 nur insoweit zu treffen, als die Natur des Betriebes und die Art der Beschäftigung es zulassen.
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